Demokratie und Sprache

– eine ergänzende Bemerkung zum Artikel Demokratie und Auflösung von „Kleinstaaterei“ (s. Erkenntnis-Kritik)

Die Widersprüchlichkeit des herrschenden Verständnisses von Demokratie (als oberstes Gebot) konnte und wollte wohl auch nicht das BVerfG ausräumen. Es erkannte zwar die Bedeutung der Sprache, also das mit ihr „verbundene“ Denken und Verstehen:
Demokratie, soll sie nicht lediglich formales Zurechnungsprinzip bleiben, ist vom Vorhandensein bestimmter vorrechtlicher Voraussetzungen abhängig, wie einer ständigen freien Auseinandersetzung zwischen sich begegnenden sozialen Kräften, Interessen und Ideen, in der sich auch politische Ziele klären und wandeln (vgl. BVerfGE 5, 85 [135, 198, 205]; 69, 315 [344 ff.]) und aus der heraus eine öffentliche Meinung den politischen Willen verformt. Dazu gehört auch, daß die Entscheidungsverfahren der Hoheitsgewalt ausübenden Organe und die jeweils verfolgten politischen Zielvorstellungen allgemein sichtbar und verstehbar sind, und ebenso, daß der wahlberechtigte Bürger mit der Hoheitsgewalt, der er unterworfen ist, in seiner Sprache kommunizieren kann.1

 

Aber weder ist dabei die das Verstehen beherrschende Ideologie noch die damit begründete Freiheit, beliebig verstehen zu dürfen, berücksichtigt. In seiner Sprache kommunizieren, gewährleistet nicht, dass er versteht, dass er verstanden wird. Das BVerfG sieht deshalb Probleme des Kommunizierens nur in der Sprachvielfalt begründet, die es als Sprachprobleme bezeichnet.

 

Doch die Sprachprobleme ergeben sich nicht nur aus dem unterschiedlichen Language Code, der unterschiedlichen Semiotik, sondern vor allem aus der damit zum Ausdruck kommenden unterschiedlichen Kultur des Denkens. Und die Kultur des Denkens ist geprägt vom herrschenden Verständnis und kommt zum Ausdruck als herrschendes Verständnis.

 

Veröffentlichte Auseinandersetzungen mit diesem Verständnis sind Folge der Erkenntnis vom Widerspruch des herrschenden Verständnisses (und nicht nur dessen zu „Demokratie“) zur feststellbaren Wirklichkeit. Doch diese Auseinandersetzungen schmälern ihre Überzeugungskraft dann dadurch, „verheddern sich in ihrer eigenen Argumentation“, wenn sie zwar kritisch ein beliebiges Verstehen von „Demokratie“ feststellen, aber trotzdem dieses Wort als Begriff in Aussagen verwenden. Es ist die Macht des herrschenden Verständnisses, welches zwar Worte als Begriffe verwendet, doch gleichzeitig ihr beliebiges Verstehen ermöglicht: Jeder kann sie, wie er sie versteht als Begriffe verwenden. Das ist das Sprachproblem.

Die Freiheit des Einzelnen, sich aus europäischen Quellen zu informieren und auf die Öffentlichkeit in den Mitgliedstaaten und damit auf den europäischen Kommunikationsprozeß Einfluß zu nehmen, wird durch das Vertragswerk nicht berührt; die hierbei auftretenden Sprachprobleme sind in der Sprachenvielfalt innerhalb der Europäischen Union angelegt und schon deshalb kein selbständig zu bewertendes Hindernis in der Ausübung dieses Grundrechts.2

Das herrschende Verständnis von Demokratie kann also dabei und die für das Verstehen auftretenden Sprachprobleme nur damit erklären, dass diese Sprachprobleme kein selbständig zu bewertendes Hindernis seien. In welchem Zusammenhang es (für Demokratie) ein Hindernis ist, dass lässt auch das BVerfG unbeantwortet.

Sprachen haben sich historisch entwickelt und entwickeln sich weiter. “Sich“, weil es das Denken ist, weil es die Kultur des Denkens ist. Kultur des Denkens bestimmt das Verstehen, was das Leben, das Zusammenleben beeinflusst, welche Mittel und Bedingungen für das Leben, für das Zusammenleben wichtig sind.

Die Kultur des Denkens ist stets historisches Ergebnis der Art und Weise des Erlangens und Sicherns der (als wichtig verstandenen) Mittel und Bedingungen des Lebens, des Zusammenlebens. Verfügungsmacht über diese Mittel und Bedingungen ist auch Macht über das Verstehen. Sie bestimmt das Verstehen beherrschende Verständnis; die Denkkultur, die Sprachkultur.

Für „Profiteure“ ist Sprache „ökonomisch“, darf Sprache, dürfen Sprachen Profit nicht verhindern. Konzentration von Verfügungsmacht über viel Geld, „konzentriert“ das Denken darauf, also die Sprache und damit Sprachen, die Kulturen des Denkens.3
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1 BVerfGE 89, 155 – Maastricht

2 ebenda

3 Kommentar (Peter Blickensdörfer) zu „27 Sprachen sind einfach unökonomisch“ im Artikel von Eugen Ruge: Erfahrungsbericht eines Schriftstellers – Wer steckt denn wirklich in der Krise? In der Not Europas sind wir alle gleich – bis auf die Profiteure. Erfahrungen eines Schriftstellers mit dem Zwang, alles dem Primat der Ökonomie unterzuordnen. (FAZ 18.12.2012)

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