Europa ein Gebilde – „Staats-Gebilde“

Unterschiedliches wird mit dem Wort Europa verstanden. Es sind Bilder, mit denen das Verstandene von Europa erklärt wird. Verbreitet sind vor allem die von einer schönen Frau der griechischen Mythologie, die von Jupiter entführte wurde, und die von einem Erdteil („Kontinent“), welches mit dem als Asien bezeichneten verbunden ist. Auch die gegenwärtigen Aufforderungen zu „mehr Europa“ oder zu „Vereinigten Staaten von Europa“ werden als Gebilde mit Bildern erklärt. Diese Bilder sind entlehnt aus Bestehendem, zum Beispiel: „Vereinigte Staaten von Amerika“. Sie sind Visionen. Politiker, die solche haben, sollten zum Arzt gehen. Altkanzler Schmidt der Bundesrepublik Deutschland soll dazu geraten haben. Ein Rat, der auch als Aufforderung verstanden werden kann, nicht nach Gebilden zu streben, sondern das Verändern des Bestehenden zu gestalten.  

 Der Gestaltungswille dazu von „Staaten“ des Kontinents „Europa“ ist als „Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft“, als „Vertrag über die Europäische Union“ und als „Vertrag von Lissabon zur Änderung des Vertrags über die Europäische Union und des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft“ manifestiert. Was auf der Grundlage dieser Verträge gestaltet wurde und werden soll, bringt zwar unterschiedliches, bildhaftes Verstehen des Willens der vertragschließenden „Staaten“ zu einem verändernden Gestalten des Bestehenden zum Ausdruck. Doch dass Gemeinsames gebildet werden soll, das als „Europäische Gemeinschaft“, als „Europäische Union“ zu verstehen und zu bezeichnen sei, bringt gleiches Verstehen dieser „Staaten“ zum Ausdruck, auch wenn es nicht mit gleichen Bildern erklärt wird.                                                                                                     

Die veröffentlichten Aufforderungen von Politikern dieser“ Staaten“ zu „mehr Europa“, zu „Vereinigten Staaten von Europa“, zur Bildung einer „europäischen Wirtschaftsregierung“ zur Übertragung von „Hoheitsrechten“ an die „EU-Kommission“ sind deshalb mit unterschiedlichen Bildern erklärt, was als Gemeinsames, als noch zu Bildendes, was als „Europa“, zu verstehen sei. Damit soll das bestehende, als Gemeinsames Verstandene – die EZB, die Währung EURO („Eurozone“), das Schengener Abkommen, die „Europäische Kommission“, der „EUGH“, das „“Europäische Parlament“ – zu „mehr Europa“ zu „Vereinigten Staaten von Europa“ werden. Also nicht mit einer gemeinsamen Sprache, „normativen Rechtsordnung“, einer gemeinsamen Wirtschaft, Regierung, gemeinsamer Sozialsicherungssysteme, Besteuerung, und auch nicht also als ein gemeinsames Land? 

Umstritten wohl deshalb auch das Verständnis davon, was dieser „Staaten“ gemeinsamer Gestaltungswille und was das von ihnen beabsichtigte Gebilde darstellen (sollen). „Europäische Union“, „Europäische Gemeinschaft“ und diese als ein „Staatenbund“ oder als ein „Staatenverbund“, wie in 2011 das Bundesverfassungsgericht der Bundesrepublik Deutschland für dieses Gebilde glaubte feststellen und so bezeichnen zu müssen? Diese unterschiedlichen Bezeichnungen werden also nicht als Synonyme, sondern als Bezeichnungen für unterschiedlich Verstandenes verwendet. Allerdings das, ohne die Unterschiede zu erklären, zu definieren. Weil nun aber als „Bund“ gewöhnlich das verstanden und bezeichnet wird, was miteinander verbunden ist, kann mit diesen Worten „Bund“ und „Verbund“ nichts Unterschiedliches verstanden sein. Erst in Verbindung mit dem Wort „Staat“ ist ein unterschiedliches Verstehen möglich, wenn mit dem Wort „Staat“ nicht gleiches, sondern ungleiches Verständnis zum Ausdruck kommt. Ein gleiches Verständnis von „Europäische Union“, „Europäische Gemeinschaft“, „Staatenbund“, „Staatenverbund“ und demnach auch von „Vereinigten Staaten von Europa“ setzt also ein gleiches Verständnis voraus, was als „Staat“ zu verstehen und zu bezeichnen ist, wessen Union, Gemeinschaft „europäisch“, „Europa“ sein soll.         L’État c’est moi – Der Staat bin ich!“, soll Ludwig der XIV., König von Frankreich, ausgerufen haben. Könige, Königinnen bestehender „Monarchien“ verstehen sich heute aber nicht als „Staat“. Sie werden auch nicht als „Staat“ bezeichnet. Auch mancher Präsident eines Landes nicht als „Staat“, sondern als Repräsentant des Landes, als dessen höchste moralische Instanz. Wohl auch deshalb, weil das Verständnis von „Staat“ mit dem von „Herrschaft“ über Menschen verbunden ist. „Staat“ ist also keine Bezeichnung für eine Erscheinung, sondern für das charakteristische Merkmal, von Klassengesellschaften, in den eine Klasse über(die) andere „Macht“ ausübt, „herrscht“.  

Mit dem Verständnis von „Staat“ ist das also von „Macht“ über das Zusammenleben der Menschen eines Landes verbunden. Diese „Macht“ war und ist Verfügungsmacht über die Mittel und Bedingungen des Grund und Bodens (des Landes) eines abgegrenzten Teils der Erde, über dessen „Produktionsmittel“ und „Produktionsbedingungen“, an dem die Reproduktion des Lebens von Menschen und damit die ihres Zusammenlebens gebunden war und ist. „Staat“ und „Land“ bezeichnen also auch Unterschiedliches. 

 „Staat“ ist also Bezeichnung für die Menschen und deren Organisation (Institutionen) ihres Zusammenwirkens, welche „Macht“ über das Zusammenleben der Menschen eines Landes haben und ausüben. Die Gesamtheit ihrer zusammenhängender mannigfach erscheinenden Tätigkeiten der „Machtausübung“ wird als „Politik“ bezeichnet, deren charakteristisches Merkmal die Sicherung der Reproduktion des Zusammenlebens und somit, soweit dafür erforderlich, des Lebens der Menschen eines Landes als resultierende Wirkung feststellbar sein soll. Diese Bedingung der „Machtausübung“ bedingt(e) ebenso die Sicherung und Erweiterung von Verfügungsmacht. „Staat“ – ob Verfügungsmächtige selbst oder von ihnen Beauftragte (Geduldete) – ist also von diesen Bedingungen abhängig. An dieser Abhängigkeit ändert(e) sich auch dadurch nichts, dass „Machtausübende“ gewählt wurden und werden, nur ihrem Gewissen folgen soll(t)en und sich ihre „Machtausübung“ (ihre Gewalt) teil(t)en („Legislative, Exekutive,Judikative“).   

Sie sind also notwendige, aber keine hinreichenden Bedingungen für „Staat“. Der „Staat“ eines Landes, ein „Staat“ für die Sicherung des Zusammenlebens der Menschen eines Landes, dieser Zusammenhang von „Staat“ und Land bedingt, dass mit den „Produktionsmitteln“ und „Produktionsbedingungen“ des Landes das Leben der Menschen reproduziert werden kann und reproduziert wird, deren Reproduktion daran gebunden ist. Oder anders ausgedrückt, dass die Reproduktion der Gemeinschaft der Gesellschaften dieser Menschen, mit einem dynamischen „wirtschaftlichen Gleichgewicht“ erfolgen kann, erfolgt. Das ist wiederum vom charakteristischen Merkmal der Art und Weise des Gebrauchs und Verbrauchs dieser „Produktionsmittel“ und „Produktionsbedingungen“ abhängig (von der „Produktionsweise“).                    

Mit den historischen Änderungen dieses charakteristischen Merkmals entstanden, änderten sich und lösten sich auf Zusammenhänge von „Staat“ und Land in mannigfachen Erscheinungen, wurden in mannigfachen Erscheinungen Verfügungsmacht über „Produktionsmittel“ und „Produktionsbedingungen“ mit Gewalt erobert, vernichtet, konzentriert und geteilt übertragen, wurden die als Land bezeichneten Erscheinungen und als „Staaten“ Bünde „Staaten-Gebilde“) bezeichneten verändert.  

Mit der historischen Änderung zu einer „kapitalistischen Produktionsweise“, wurden, wie alles andere auch, die „Produktionsmittel“ und „Produktionsbedingungen“ eines Landes zu einer Ware und damit auch zur Ware die Verfügungsmacht darüber. Wer diese Verfügungsmacht, diese Ware, wie zum Beispiel bereits im 17.Jahrhundert in England, kaufen konnte, oder jetzt kaufen kann, kauft(e) sie, um damit zu sichern, mit den „Produktionsmitteln“ und „Produktionsbedingungen“ Profit realisieren zu können. Er verhielt sich und verhält sich auch zu ihr als sein „Kapital“.  

Die „kapitalistische Produktionsweise“ hatte und hat nicht nur ihre Vergesellschaftung, die Vergesellschaftung privaten „Kapitals“ („Kapitalgesellschaften“ und Gesellschaften von „Kapitalisten“) und damit die Vergesellschaftung privater Verfügungsmacht zur Folge. Die Reproduktion des Zusammenhanges von „Staat“ und Land wurde und wird deshalb immer mehr abhängig davon, dass vergesellschaftete Verfügungsmacht mit dessen „Produktionsmitteln“ und „Produktionsbedingungen“ um Profit erweitert“ reproduzieren konnte und kann.  

Kapital“ um Profit erweitert zu reproduzieren, bedingt(e) die Überwindung der Abhängigkeit der Reproduktion des „Kapitals“ mit „Produktionsmitteln“ und „Produktionsbedingungen“ eines bestimmten Landes, bedingt(e) also eine „Globalisierung“ seiner Reproduktion. Der Zusammenhang zwischen Verfügungsmacht über „Produktionsmittel“ und „Produktionsbedingungen“ und „Staat“ eines Landes oder von „Staaten-Gebilde“ reduziert(e) sich auf ein durch Geld vermittelten Zusammenhang, der sich infolge und insoweit dadurch auf löst(e), dass und wenn das wirtschaftliche Gleichgewicht des Landes oder des „Staaten-Gebildes“ nicht aufrecht erhalten wurde, werden kann.    Die „Kleinstaaterei“ löst(e) sich auf. Das bedeutet(e) aber also nicht „Auflösung“ kleiner Länder, sondern die des Zusammenhanges von „Staat“ und Land, für deren Zusammenhang kein wirtschaftliches Gleichgewicht aufrecht zu erhalten war und ist. Wirtschaftliches Gleichgewicht wurde und wird in einem kleinen Land (kleine Fläche, Bevölkerungszahl) dann aufrechterhalten, wenn es mit seinen „Produktionsmitteln“ und „Produktionsbedingungen“ oder mit deren Gebrauch ein Monopol besitzt.                                                                                            

Wo „Politik“ diese Auflösung nicht gestalte(e), erfolgt(e) sie mit Gewalt des Konkurrenzkampfes zwischen Verfügungsmächtigen von Ländern, deren wirtschaftliches Gleichgewicht gestört ist und zwar auch dadurch, dass die für ein solches Gleichgewicht erforderlichen Rohstoff- und Absatzmärkte nicht beherrscht wurden, nicht beherrscht werden (können), weil für die Erweiterung deren Verfügungsmacht die „ökonomische Basis“ nicht „wettbewerbsfähig“ war, ist. Diese Gewalt hat(te) vor allem charakteristische Erscheinungen: Kriege, Handel mit Sklaven, und jetzt weiterhin Kriege und Handel mit Geldware.  

Kriege zu vermeiden, wurde und wird immer mehr gemeinsamer Wille auch von immer mehr „Staaten“, von immer mehr Verfügungsmächtigen. Mit der Gestaltung von Gemeinsamkeiten, von „Staaten-Bünden“, soll(t)en Kriegsursachen beseitigt werden. Die eine globale „Kapitalreproduktion“ behindernde „Kleinstaaterei“ wurde und wird aber mit dem herrschenden Verständnis nicht als charakteristische Kriegsursache erklärt, sondern ein globales Fehlen des Verständnisses und seines Durchsetzens von „Recht“, „Gerechtigkeit“, ,, Menschenrechte“, das den“freien Kapitalfluss“ behindert(e). Doch trotz aller auf dieses gemeinsame Verständnis (als gemeinsame erklärtes) gegründeten „Staaten-Bünde“ wurden und werden Kriege nicht verhindert, mit denen aber, also mit Gewalt, der „freie Kapitalfluss“ immer mehr globalisiert wird.

Die Globalisierung der „Kapitalreproduktion“ bedingt(e) die Erweiterung des „Handelskapitals“ mit der Folge, dass es selbst Ware(Geldware) wurde, mit deren Verkauf Profit realisiert wurde und wird, dass scheinbar mit deren Produktion und Verkauf (von „Finanzprodukten“) schneller und mehr als über die Produktion und Verkauf von Gütern und Leistungen Profit realisiert werden kann. Aus dem Handel mit Geldware, aus dem Konkurrenzkampf um ihren profitablen Verkauf, resultiert scheinbar deshalb keine Gewalt, weil beim Kauf ihres Gebrauchs der Käufer nicht nur als frei Handelnder erscheint. Er versteht diese Geldware selbst als Kapital, das er beabsichtigt, um Profit erweitert reproduzieren zu können. Spätestens wenn er diese Geldware nur noch mit Verlust oder nicht mehr verkaufen kann, mit ihrem Gebrauch keinen Profit realisieren kann, Schuldner wird, empfindet er die auf ihn dadurch wirkenden Folgen als eine ihn in Abhängigkeit gebrachte Gewalt Das betrifft ebenso den als „Staat“ bezeichneten Käufer. Es ist die Gewalt der Exekutive des „`virtuellen Parlaments` des globalen Kapitals“, insbesondere in ihren Erscheinungen Internationaler Währungsfonds und Weltbank

Verfügungsmächtige über globales „Kapital“, über Produktion und globalen Handel von Geldware konkurrieren mit den Verfügungsmächtigen, deren „Kapitalreproduktion“ und deren Produktion und Handel mit Geldware an ein Land gebunden sind. Die Folgen dieses Konkurrenzkampfes waren und sind Erweiterung und Konzentration von Verfügungsmacht. Erweiterung seines Herrschaftsbereiches sowohl über größere Rohstoff- und Absatzmärkte, über „Produktionsmittel“ und „Produktionsbedingungen“ von mehr Ländern oder von vergrößerten Ländern, als auch, und das immer mehr, durch „Investitionen“ in die Produktion und den Handel von Geldware. Die Voraussetzung für letzteres sind und werden immer mehr durch ersteres geschaffen: „Staaten“ mit Ländern, deren wirtschaftliches Gleichgewicht dadurch gestört wurde und wird, deren charakteristische Zustand „Staatsverschuldung“ wurde und wird. 

 Nur mit diesem verbundenen Verständnis von Verfügungsmacht und „Staat“, vom auf einen wirtschaftlichen Gleichgewicht oder Ungleichgewicht feststellbaren Zusammenhang von „Staat“ und Land, sind auch Fragen zum Verständnis von „Staatsschulden“, „Staatsfinanzierung“, „Steuern“ und damit auch zu den Fragen, was zu welchem „Staats“-Gebilde verbunden werden kann, wissenschaftlich beantwortbar. Die von „Staaten“ gebildete „Europäische Gemeinschaft“, „Europäische Union“ sind also weder ein „Staats“-Gebilde noch ein „Staaten-Gebilde“. Es gibt weder eine Verfügungsmacht noch eine geteilte konzentrierte „Macht“ über Mittel und Bedingungen eines Teils oder des gesamten Kontinent Europa, über die Mittel und Bedingungen der bestehenden Länder.                            

Ein „Staats-Gebilde“ „Europa“ kann auf Dauer nur auf ein dynamisches wirtschaftliches Gleichgewicht auf der Grundlage der gemeinsamen Reproduktion aller „Produktionsmittel“ und „Produktionsbedingungen“ der an diesem Gebilde beteiligten Länder gegründet und aufrechterhalten werden. Eine Reproduktion einer organisierten und dynamisch zu organisierenden Arbeitsteilung der beteiligten Länder. Der „Euro“ kann für die Gründung dieses „Staats-Gebilde“ eine notwendige Voraussetzung sein, wenn die EZB nicht nur allein befugt ist , „die Ausgabe des Euro zu genehmigen“, sondern diese Genehmigung auf Daten zur Realwirtschaft erteilen kann. Die geltenden Regeln des ESVG 95 verhindern aber geradezu die Erfassung und Darstellung solcher Daten (s.a. „Kritik des ESVG 95“).Dieses „Staats-Gebilde“ muss also mit dem Ziel entwickelt werden, ein dynamisches wirtschaftliches Gleichgewicht der mit diesem „Staats-Gebilde“ einzubeziehenden, und einbezogenen Länder zu erreichen und zu sichern. Dieser Zusammenhang könnte als Bund europäischer Länder bezeichnet werden, dessen charakteristisches Merkmal seines wirtschaftlichen Gleichgewichts entweder die Resultierende (aus der Summe) der wirtschaftlichen Gewichte der beteiligten Länder oder eine Resultierende einer organisierten und dynamisch zu organisierenden Arbeitsteilung der beteiligten Länder ist. Ersteres bedingt Mittel-Transfer zwischen den beteiligten Ländern. Letzteres bedingt konzentrierte Verfügungsmachtganz über die „Produktionsmittel“ und „Produktionsbedingungen“ der beteiligten Länder. Um Krisenfolgen für das Zusammenleben beherrschen, das Zusammenleben sichern zu können, muss auf der Grundlage dieser beiden Möglichkeiten „Politik“ ein „Konzept“ zur Entwicklung eines „Staats-Gebildes“ für „Europa“ für eine demokratische Entscheidung verfassen





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1 Antwort zu Europa ein Gebilde – „Staats-Gebilde“

  1. pb sagt:

    Zeitonline 23.10.2011 Artikel von Horst Dreier
    Verfassungsreform Ein neues Deutschland – Wer mehr Europa will, braucht eine andere Verfassung
    Mein Kommentar vom 25.10.2011 dazu .
    „Das Grundgesetz weist . . . nach wie vor einen erheblichen Legitimationsmangel auf, der auch nicht dadurch beseitigt wird, daß das Grundgesetz seit . . . seines Bestehens breite Akzeptanz gefunden hat.“ „Die ungleiche Verteilung der wirtschaftlichen Macht schafft die Herrschaft einer Klasse über die andere. Souverän ist, wer über die Produktionsmittel verfügt.“
    Dieser „Souverän“ bestimmt wer, womit und wie seine „Herrschaft“ sichert und erweitert. Die von ihm dafür Beauftragten werden als „Staat“ verstanden. „Staat“ ist dann nicht Bezeichnung für ein Land. Die zunehmende Verflechtung der wirtschaftlichen Macht über die Grenzen der Länder hinaus bedingt zur Sicherung und Erweiterung dieser verflochtenen größeren Macht „Staat“ (ein Staats-Gebilde) für diese Länder, die Auflösung deren „Kleinstaaterei“.
    „Klein-Europa“ Deutschland muss also entweder die Dauerhaftigkeit seines Zustandes begründen oder mit der Auflösung seiner „Kleinstaaterei“ mit Ländern, von denen einige sich als „Freistaaten“ bezeichnen, Beispiel für „Europa“ werden(„Richtlinie“ für die Entwicklung „Europas“) Eine das Grundgesetzt ablösende Verfassung wäre für diese Auflösung von „Klein-Europa“ Deutschland notwendige Voraussetzung und Bedingung für eine Verfassung für ein Staats-Gebilde „Europa“.

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